Asbest in Innenräumen

WENIGER PROBLEME DURCH RECHTZEITIGE SANIERUNG

Das Thema Asbest wird immer schwerer und komplexer. Nach § 9 der Bauvorlagenverordnung ist seit dem 22.9.1989 vor Umbau-, Ausbau- oder Abrissmaßnahmen zu prüfen, ob Asbest im Gebäude verbaut wurde und welche Maßnahmen zur Sanierung und/oder zur Entsorgung durchgeführt werden müssen.

Sehr viele Baumaßnahmen wurden dadurch verzögert oder mussten im neuen Kostenrahmen realisiert werden. Viele Verkäufe scheiterten oder konnten nur durch langwierige und erhebliche finanzielle Einbußen vollzogen werden, da die Entsorgung der Asbestaltlasten vom Verkäufer zu tragen ist.

Die ständig steigenden Kosten für die Deponierung, die steigenden Anforderungen an Ausrüstung, Vorsorge und Sanierung empfehlen umsichtiges, aber schnelles Handeln.

   
   

 



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